Internatsgebühren
Schuljahr 2020/2021
Nach der Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Verordnung über die Gebühren in den staatlichen Aufbaugymnasien mit Heim in der Fassung vom 04.06.2018 betragen die Internatsgebühren für das Schuljahr 2020/2021 unverändert: (hier als pdf)
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Sollten Sie einen Antrag auf Gebührenermäßigung stellen, muss diesem ein Steuer-
bescheid von 2018 beiliegen.
Claudia Köllner
Zahlstellenverwalterin