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Der Personalrat

Aufgaben des Örtlichen Personalrats

Der Personalrat ist die gesetzliche Interessenvertretung der beschäftigten Beamten und Angestellten, die ihn wählen. Seine Aufgaben sind im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) geregelt. Die Zusammenarbeit von Dienststellenleitung und Personalrat basiert auf dem Gebot der „vertrauensvollen Zusammenarbeit“. Die Möglichkeit der Mitbestimmung ist je nach Bereich unterschiedlich groß und reicht vom Recht auf Information bis zu tatsächlicher Mitbestimmung (z.B. Beschwerde, Initiativrecht).

Die Mitglieder des Örtlichen Personalrats am Schlossgymnasium sind:

  • Ines Kolar, Carmen Babst
  • Johannes Ehmann, Hans Wurster, Jana Radke-Teufel